Solarstrom 2027: Was das Ende der Einspeisevergütung für Hausbesitzer bedeutet
Solarstrom 2027: Was das Ende der Einspeisevergütung für Hausbesitzer bedeutet
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Änderung der Förderung von Solarstrom. Ab 2027 soll die klassische Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen in Rostock und Umgebung wegfallen. Für Hausbesitzer bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass sich eine Solaranlage nicht mehr lohnt. Im Gegenteil: Wer möglichst viel Solarstrom selbst nutzt, kann den Wegfall der Förderung nach Einschätzung von Experten gut kompensieren.
Photovoltaik soll stärker am Strommarkt ausgerichtet werden
Ende Juli hat das Bundeskabinett nach langen Diskussionen die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf den Weg gebracht. Die neuen Regelungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Im weiteren parlamentarischen Verfahren können sich zwar noch einzelne Details ändern, zudem steht die Zustimmung der EU-Kommission aus. Die grundsätzliche Richtung ist jedoch bereits deutlich.
Die Bundesregierung möchte den weiteren Ausbau der Photovoltaik stärker an den Anforderungen des Stromsystems ausrichten. Vor allem soll das Stromnetz entlastet werden. Für private Haushalte rückt damit eine Strategie noch stärker in den Mittelpunkt: möglichst viel des selbst erzeugten Solarstroms auch selbst zu verbrauchen.
Damit verabschiedet sich die Bundesregierung zugleich von einem Förderinstrument, das den deutschen Solarmarkt über Jahrzehnte geprägt hat: der garantierten Einspeisevergütung.
Die Einspeisevergütung verliert weiter an Bedeutung
Ganz neu ist die Entwicklung nicht. Die Vergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken.
Für eine Photovoltaikanlage mit bis zu 10 Kilowattpeak (kWp) erhalten Betreiber bei Teileinspeisung derzeit 7,7 Cent pro Kilowattstunde. Bei einer Volleinspeisung sind es 12,2 Cent pro Kilowattstunde. Bei größeren Anlagen gelten niedrigere Vergütungssätze.
Mit der geplanten EEG-Novelle soll die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen ab 2027 schließlich vollständig entfallen.
Wichtig für Hausbesitzer: Bestandsanlagen sind von der Neuregelung nicht betroffen. Wer eine PV-Anlage noch im Jahr 2026 installiert und in Betrieb nimmt, soll weiterhin von der bestehenden Regelung profitieren und die zugesicherte Vergütung über den Förderzeitraum erhalten.
Was ab 2027 stattdessen geplant ist
Für neue Anlagen soll es zunächst eine zeitlich begrenzte Übergangszahlung geben. Sie startet 2027 mit 5,2 Cent pro Kilowattstunde und wird anschließend schrittweise zurückgefahren.
Dabei soll der Kreis der Anlagen, die von der Übergangszahlung profitieren können, ebenfalls kleiner werden:
Ab 2027: Anlagen unter 50 kW
Ab 2028: Anlagen unter 25 kW
Ab 2029: Anlagen unter 7 kW
Für private Hausbesitzer ist insbesondere die Entwicklung ab 2029 relevant. Denn klassische Dachanlagen bewegen sich häufig in einem Leistungsbereich, der dann nicht mehr oder nur eingeschränkt von der Übergangszahlung profitieren könnte.
Warum sich eine Solaranlage trotzdem lohnen kann
Die Nachricht sorgt in der Solarbranche für Kritik. Verbände und Unternehmen warnen teilweise davor, dass sich bestimmte Photovoltaikprojekte unter den neuen Bedingungen wirtschaftlich nicht mehr rechnen könnten.
Für private Hausbesitzer ist die Situation allerdings differenzierter.
Der Grund: Die Einspeisevergütung ist schon lange nicht mehr der wichtigste Grund für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage.
Als das EEG im Jahr 2000 eingeführt wurde, war die Situation noch eine völlig andere. Solarstromanlagen waren teuer, und die Einspeisevergütung von teilweise mehr als 50 Cent pro Kilowattstunde machte die Investition für viele Haushalte überhaupt erst attraktiv.
Die Förderung löste einen regelrechten Solarboom aus und trug wesentlich dazu bei, Photovoltaik in Deutschland zu etablieren.
Heute sind die Preise für Solaranlagen deutlich niedriger. Gleichzeitig sind die Strompreise für Haushalte wesentlich höher als die Kosten, zu denen Solarstrom auf dem eigenen Dach produziert werden kann.
Damit hat sich das entscheidende Argument verschoben.
Eigenverbrauch wird zum wichtigsten Faktor
Für Hausbesitzer zählt heute vor allem die Frage: Wie viel des eigenen Solarstroms kann ich selbst nutzen?
Denn jede Kilowattstunde, die im eigenen Haushalt verbraucht wird, muss nicht für den deutlich höheren Haushaltsstrompreis aus dem Netz bezogen werden.
Ein Batteriespeicher kann dabei helfen, Solarstrom vom Tag in die Abend- und Nachtstunden zu verschieben. Ein intelligentes Energiemanagement kann zusätzlich dafür sorgen, dass größere Verbraucher möglichst dann laufen, wenn besonders viel Solarstrom zur Verfügung steht.
Auch ein Elektroauto kann den Eigenverbrauch deutlich erhöhen.
Beispielrechnung: Photovoltaik mit Speicher
Eine durchschnittliche Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 kWp, kombiniert mit einem Speicher und einem Energiemanagementsystem, kostet heute ungefähr 18.000 Euro.
Mit einem solchen System können Hausbesitzer einen erheblichen Teil ihres jährlichen Strombedarfs selbst decken. Im Beispiel werden bis zu 80 Prozent des Stromverbrauchs durch die eigene Anlage abgedeckt.
Dadurch lassen sich jährlich etwa 1.550 Euro an Stromkosten einsparen.
Hinzu kommt bislang die Einspeisevergütung. Bei einer entsprechenden Strommenge kann diese rund 480 Euro pro Jahr ausmachen. Genau dieser zusätzliche Erlös würde bei einer neuen Anlage ab 2027 jedoch weitgehend wegfallen.
Der Unterschied ist kleiner, als er zunächst klingt
Auf den ersten Blick könnte der Wegfall der Einspeisevergütung die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage massiv verschlechtern.
In der Beispielrechnung relativiert sich das allerdings.
Für die ersten drei Jahre sind Übergangszahlungen von rund 330 Euro jährlich vorgesehen. Gegenüber der heutigen Situation würde sich der jährliche Ertrag damit zunächst um ungefähr 150 Euro reduzieren.
Das ist zwar weniger Einnahmen, verändert die grundsätzliche Wirtschaftlichkeit der Anlage aber nur begrenzt.
Selbst ohne Einspeisevergütung würde sich die beispielhafte Anlage über die eingesparten Stromkosten nach etwas mehr als zehn Jahren amortisieren. Damit wäre die Refinanzierungsdauer nur unwesentlich länger als unter den bisherigen Bedingungen.
Der entscheidende Punkt ist also nicht mehr die Frage, wie viel Geld für eingespeisten Strom gezahlt wird. Entscheidend ist, wie viel teuren Netzstrom durch den eigenen Solarstrom ersetzt werden kann.
Neue Geschäftsmodelle eröffnen zusätzliche Möglichkeiten
Neben dem Eigenverbrauch könnten künftig weitere Geschäftsmodelle an Bedeutung gewinnen.
Ein Beispiel ist die Direktvermarktung. Dabei wird der erzeugte Solarstrom nicht einfach zu einem festen Fördersatz ins Netz eingespeist. Stattdessen wird er gezielt am Strommarkt verkauft.
Das kann insbesondere dann interessant sein, wenn an der Strombörse hohe Preise erzielt werden können. Anlagenbetreiber können die Vermarktung selbst organisieren oder einen spezialisierten Dienstleister damit beauftragen.
Nach dem im Beispiel zugrunde gelegten Modell können sich dabei ein Börsenstrompreis von rund 4 Cent pro Kilowattstunde und ein zusätzlicher Vermarktungsbonus von etwa 1,5 Cent ergeben.
Zusammen mit den Einsparungen durch den Eigenverbrauch können sich damit weiterhin attraktive jährliche Vorteile ergeben.
Je höher der Eigenverbrauch, desto wichtiger wird die Solaranlage
Für Hausbesitzer bedeutet die EEG-Novelle deshalb vor allem einen Paradigmenwechsel.
Früher lautete die entscheidende Frage:
„Wie viel bekomme ich für meinen Solarstrom, wenn ich ihn ins Netz einspeise?“
Künftig lautet sie eher:
„Wie viel meines eigenen Stromverbrauchs kann ich mit meiner Solaranlage abdecken?“
Wer beispielsweise ein Elektroauto besitzt, eine Wärmepumpe betreibt oder einen Batteriespeicher nutzt, kann besonders viel Solarstrom selbst verbrauchen. Ein intelligentes Energiemanagement kann zusätzlich helfen, Verbrauch und Stromerzeugung aufeinander abzustimmen.
Damit steigt der wirtschaftliche Wert jeder selbst genutzten Kilowattstunde.
Fazit: Das Ende der Einspeisevergütung ist nicht das Ende der Photovoltaik
Die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen markiert zweifellos einen Einschnitt. Das Fördermodell, das den deutschen Solarmarkt seit dem Jahr 2000 begleitet hat, verliert damit endgültig an Bedeutung.
Für private Hausbesitzer muss das jedoch kein Grund sein, von einer Photovoltaikanlage abzusehen.
Die Wirtschaftlichkeit einer modernen PV-Anlage basiert heute zunehmend auf günstiger Eigenstromversorgung statt auf staatlich garantierten Einnahmen. Speicher, intelligentes Energiemanagement, Elektroautos und neue Vermarktungsmodelle können dazu beitragen, den Wegfall der Einspeisevergütung auszugleichen.
Die geplante EEG-Novelle verändert damit weniger die Frage, ob sich Solarstrom lohnt, sondern vielmehr die Frage, wie eine Photovoltaikanlage künftig wirtschaftlich betrieben werden sollte.
Wer möglichst viel seines selbst erzeugten Stroms im eigenen Haushalt nutzt und die Anlage entsprechend plant, kann auch nach 2027 von Solarenergie profitieren.

